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Erneuerung / Rezertifizierung

Die Erneuerung eines Zertifikates erfolgt direkt beim Aussteller des Zertifikates, z.B. Sector Cert, Kiwa Deutschland, TIB, ..

Nach 5 Jahren (und danach alle 10 Jahre) kann das Zertifikat erneuert werden, hier sind entsprechende Dokumente vorzulegen, es Bedarf dafür keiner neuen Prüfung. Nach 10 Jahren (und danach wieder alle 10 Jahre) ist eine Rezertifizierung inkl. einer Rezertifizierungsprüfung notwendig.

Hinweis: Die Norm EN473 wurde zurückgezogen und durch die neue Norm ISO EN9712 ersetzt. Die Erneuerung kann entsprechend der neuen Norm beantragen werden, ältere Zertifikate und Prüfungen behalten ihre Gültigkeit.

Hinweis: Bitte reichen Sie hier fristgerecht und ohne Aufforderung ein, typischerweise gibt es Fristen von einem halben Jahr vor Ablauf des Zertifikates. Gegebenenfalls bei der Zertifizierungsstelle nachfragen.

Für die Erneuerung gibt es folgende Voraussetzungen:

Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren nach der Erst- bzw. Rezertifizierungsprüfung darf die Zertifizierung für eine weitere Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ohne Schulung und Prüfung erneuert werden. Dazu muss lediglich ein Zertifizierungsantrag auf Erneuerung gestellt werden. Voraussetzungen dafür sind eine

  • zufrieden stellend ausgefallene Sehfähigkeitsuntersuchung, die nicht älter als 12 Monate ist, und
  • eine fortgesetzte zufrieden stellende Berufstätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung (DIN EN ISO 9712, Abs. 3.27) im zertifizierten Verfahren.
  • Die Antragsformulare zur Erneuerung erhalten Sie bei Ihrer Zertifizierungsstelle, z. B. SECTOR CERT http://www.sectorcert.com/zertifizierung/erneuerung.html

Im Falle der Selbständigkeit
ist es nicht möglich, dass ein Arbeitgeber die fortgesetzte Berufstätigkeit bestätigt, so wie es im Antragsformular gefordert ist. Wenn Sie Ihre Zertifizierung über SECTOR CERT erlangt haben, ist hier eine Bestätigung durch die ÖGfTh möglich. Wir müssen dafür Einsicht in einige ihrer Gutachten nehmen.

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